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Abbruch eines bestehenden Einfamilienhauses zwecks Ersatzbau eines Einfamilienhauses

 

Im Jahr 2009 wurden wir beauftragt zu klären, wie mit der Substanz des auf dem Grundstück befindlichen Einfamilienhauses  aus dem Jahr 1936 umgegangen werden kann. Schnell wurde deutlich, dass eine Sanierung in keiner wirtschaftlichen Relation  zum späteren Ergebnis steht. Auch die Grundrissstruktur entsprach nicht den Anforderungen des neuen Besitzers, sodass wir in  einem weiteren Schritt eine Projektstudie erabeiteten. Es sollte ein Neubau entstehen, der einerseits den Vorstellungen des  Bauherrn  entspricht und sich andererseits unter Berücksichtigung planungsrechtlicher Gesichtspunkte in die vorhandene Struktur der „Weißen Siedlung“ einfügt.